Statuten
Et
is
immer
widder
schön,
wenn
Karneval
un
dat
ke
-
gele
op
eene
Dach
falle,
dann
wird
sich
jeschmink
und
maskiert
un
dann
Fire
mir
op
de
Bahn.
Bilderche
sin och widder jemaht….
1. Termine
Das
Kegeln
findet
alle
vier
Wochen
Sonntags
von
17.00
Uhr
bis
21:00
Uhr statt.
2. Mitgliedsbeitrag
Der
Grundbetrag
für
jeden
Spieler
/in
beträgt...............................
von
8,00 €
3. Präses, Vize, Kasse
Der
Vorstand
aus
diesen
Positionen
wir
alle
vier
Jahre
gewählt,
dabei
zählt
die
einfache
Mehrheit.
Bewerber
für
ein
Amt
müssen
mindestens
drei Jahre Mitglied sein.
4. Kleiderordnung
Die Bahn darf nur in Turnschuhen betreten werden.
5. Spielwertung
Gewertet
wird
3=4
,
das
heißt
also
bei
11
Spielern
in
einer
Partie
gewinnen
die
ersten
fünf
Spieler,
bei
Mannschaften
zum
Beispiel
Tag
und Nacht gewinnen von sechs Mannschaften die ersten zwei.
6. Königskegeln
Beim
Königskegeln
ist
von
jedem
Teilnehmer/in
ein
Spielbeitrag
(Topf)
von
4,00
€
zu
entrichten.
Die
Königspartie
ist
ein
Einzelkegeln
mit
jeweils
fünf
Wurf
in
die
Vollen,
wobei
der
Spieler/in
einen
Multiplikator
von
1-5
wählen
kann.
Der
beste
Spieler
gewinnt
und
erhält
den
„Topf““,
alle
anderen
verlieren
und
zahlen
1,00
€
verlorenes
Spiel.
Aus
dem
Topf
gibt
der/die
neue
König/in
eine
Runde
aus
und
der/die
neue
König/in
entscheidet beim nächsten Kegeln die Spiele.
7. Kegler des Jahres
Das
Spiel
wird
wie
in
der
Formel
eins
gewertet
und
in
einer
Jahrestabelle
festgehalten.
Der/die
Spieler/in
mit
den
meisten
Punkten
wird am Ende der Saison Jahreskönig/in.
8. Kegeltour
Aus
der
Kegelkasse
sollte
alle
zwei
Jahre
eine
Kegeltour
finanziert,
An
der
Planung
sind
alle
Mitglieder
gefragt.
Der
Klub
beschließt
in
einer
einstimmigen
Abstimmung
den
Zeitpunkt
und
das
Ziel
der
Tour.
Bei
Nichtantritt
eines
Mitgliedes
kann
der
Kegelbeitrag
eventuell
nicht
ausgezahlt werden, wenn schon Kosten in Vorkasse geleistet wurden.
9. Ausschluss/Austritt
Wenn
ein/e
Spieler/in
dreimal
Unentschuldigt
fehlt,
folgt
der
Ausschluss.
Weiterhin
kann
ein/e
Spieler/in
wegen
Fehlverhalten
und/oder
Stören
des
Spielbetriebes
nach
einer
Abstimmung
ausgeschlossen
werden.
Ein/e
Spieler/in
kann
jederzeit
Austreten,
ein
Zweitlimit besteht nicht.
Ausgeschlossene/Ausgetretene
Spieler/innen
haben
ein
Anrecht
auf
Rückerstattung
ihres
Kegelgeldes,
solange
noch
keine
Kosten
für
eine
Kegeltour entstanden sind.
10. Kegelkasse
a) Während des Jahres wird durch Startgeld, Strafen ec. Geld in eine
Kegelkasse gesammelt. Das soll ausschlieslich zur Kegeltour genutzt
werden.
Anspruch
auf
den
vollen
Anteil
hat
nur
jemand
der
mindestens
ein
Jahr
im
Klub
ist
und
keine
Schulden
hat.
Auszahlung
bei
Nichtbeteiligung wird im Einzellfall geprüft.
b)
Beim
Gänseessen
gilt
das
gleiche
wie
bei
der
Kegeltour
aber
hier
zählt
nur
die
Beteiligung,
es
geht
hierbei
um
die
Gemeinschaft,
eine
Auszahlung findet nicht tatt.
11. Eintritt
Eine
Aufnahme
in
den
Kegelclub
kann
nur
frühestens
nach
dreimaligem
Gastkegeln
in
Folge
durch
einstimmige
Wahl
aller
Mitglieder erfolgen.
12. Geburtstag
Es
ist
jedem
Geburtstagskind
überlassen
ob
er
einen
ausgibt,
aber
eine
Runde ist immer willkommen.
13. Strafenkatalog
Unentschuldigtes Fehlen……………………….…………..……….Durchschnitt
Verspätung…………….……………..…..gespielte Partien gelten als verloren
Vergessen der Königs- oder Pudelkette………………..…………..……..€ 2,50
Alle Strafen…………………………………….……………………..….………..€0,10
Pudel -- Kackstuhl -- Kette -- Lustwurf -- Bringen der Kugel
Verlorenes Spiel………………………………………………………….……….€0,50
Böses Wort…………………………………………………………………...……€0,10
Verwenden des Wortes „würfeln“ ……………………………..……..…...€0,50
Kosten für die Allgemeinheit beim Wurf
Alle Neune……………………………………….………………………..…….…€1,00
Naturkranz……………………………………………………………..………….€1,00